Willkommen
auf
der
Homepage
der
Anwaltskanzlei
von
Alexander
Seitz,
ihrem
kompetenten
Ansprechpartner
in
Fragen
des
Arbeitsrechts,
Straßenverkehrsrecht,
Mietrechts wie auch des Rechts des Forderungseinzugs (Inkasso).
Eine
gute
anwaltliche
Vertretung
basiert
auf
gegenseitigem
Vertrauen.
Ich
biete
Ihnen
daher
auf
diesen
Seiten
die
Gelegenheit,
mehr
über
meine
Person
und
meine
Tätigkeit in der Kanzlei zu erfahren.
Sollte
ich
das
Interesse
geweckt
haben,
der
richtige
Ansprechpartner
für
die
Lösung
Ihres
rechtlichen
Problems
zu
sein,
so
scheuen
Sie
sich
nicht,
Kontakt
mit
mir
aufzunehmen und einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
www.rechtsanwaltbamberg.de ist Kooperationspartner von www.fachanwalt.de
Alexander Seitz
geb. 1968
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen –
Nürnberg ab 1990
Referendariat am OLG Bamberg ab 1995
Zulassung als Rechtsanwalt 1998
Tätigkeit zunächst als angestellter, dann als selbstständiger
Rechtsanwalt
Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Quelle GmbH ab
2006
Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Valovis Bank ab
2009
Selbständiger Rechtsanwalt ab 2011
__________________________________
privat:
verheiratet, vier Töchter
Kontakt & Anfahrt
Alexander Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wegackerstr.12
96135 Waizendorf
Tel.:0951 / 2978534
Fax: 0951 /2978532
Mobil: 0163 / 4025393
E-Mail: raseitz@t-online.de
Alexander Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
In einem Arbeitsverhältnis kommt es zuweilen zu Auseinandersetzungen, die rechtlicher Beratung bzw. rechtlichen Beistandes bedürfen. Dabei geht es oftmals
um Informationen bzw. (seelischen) Beistand, nicht immer gleich um eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es sollen einfach zwischen den
Arbeitsvertragsparteien klare, weil fundiert sachliche Verhältnisse geschaffen werden. Ich unterstütze von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den
Abschluss des Arbeitsvertrages und das Lebendigwerden dieses Vertrages bis zur Trennung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch Geschäftsführer bzw.
deren Vertragspartner erhalten von mir bestmögliche Beratung und Unterstützung.
Im Einzelnen dürfen Sie von mir umfassende Kenntnisse erwarten in den Bereichen:
Kündigungsschutz
Kündigungsfristen
Arbeitszeugnis
Abfindungen
Konventionalstrafen
Schadensersatz
Verschwiegenheitspflichten
Abmahnungen
Überstunden
Lohn und Gehalt
Mobbing
Verkehrsrecht
Im
Straßenverkehr
kommt
es
immer
wieder
zu
Konflikten,
sei
es
zwischen
den
Verkehrsteilnehmern
selbst,
sei
es
zwischen
Bürgern
und
Behörden.
Ohne
juristisch fundierte Klärung ist oftmals kein Ergebnis erzielbar. Wo sind die Themen im Einzelnen vorstellbar?
Sie
beginnen
bei
der
zu
klärenden
Frage,
ob
es
sinnvoll
ist,
einen
Widerspruch
gegen
einen
Bußgeldbescheid
aufgrund
einer
Geschwindigkeitsüberschreitung
einzulegen,
bis
zu
Fragen,
wann
eine
Ordnungswidrigkeit
und
wann
eine
Straftat
vorliegt.
Insbesondere,
wenn
es
beispielsweise
um
eine
Trunkenheitsfahrt
geht,
sollte
sich
kein
Beschuldigter
ohne
Rechtsbeistand
äußern.
Fordern
Sie
Ihr
gutes
Recht
ein
und
verweigern
Sie
die
Antwort
auf
Anfragen
zum
Sachverhalt.
Sie
müssen sich dazu niemals äußern, nicht vor der Polizei, nicht vor der Staatsanwaltschaft und auch nicht vor einem Gericht.
Immer
häufiger
versuchen
Haftpflichtversicherer
im
Rahmen
des
so
genannten
Schadensmanagements,
dem
Geschädigten
schnelle
und
unproblematische
Hilfe
anzubieten.
Das
Interesse
des
gegnerischen
Versicherers
liegt
dabei
allerdings
häufig
darin,
den
Schaden
im
eigenen
Interesse
klein
zu
halten.
So
werden
den
Geschädigten
häufig
eigene
und
nicht
unabhängige
Gutachter
zur
Schadensbegutachtung
aufgedrängt.
Der
Schaden
soll
so
kleiner
geschätzt
werden,
der
Versicherer spart und der Geschädigte hat das Nachsehen.
Das
forsche
Auftreten
der
Versicherer
soll
aber
auch
zum
Ergebnis
haben,
dass
der
Geschädigte
keinen
Fachmann
der
Schadensabwicklung
–
keinen
Rechtsanwalt
–
beauftragt.
Dies
soll
Auswirkungen
auf
zu
erstattende
Schadenersatzpositionen
haben.
Einige
davon,
wie
die
Wertminderung
oder
auch
die
Unkostenpauschale
sollen
vom
Geschädigten
gar
nicht
erst
gefordert
werden.
Dabei
gilt
doch
stets:
Was
ich
als
Geschädigter
nicht
geltend
mache,
wird
ich
auch
nicht erstattet.
Übrigens: Die Anwaltskosten hat der gegnerische Haftpflichtversicherer im Rahmen seiner Erstattungspflicht, ggf. in Höhe der Erstattungsquote zu bezahlen.
Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
Schadensersatzforderung
Forderungen aus Versicherungsverträgen
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Geschwindigkeitsverstöße
Abstandsdelikte
Rotlichtverstöße
Fahrzeugmängel
Fahrzeug-Betriebserlaubnis
Alkoholfahrt
Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
Verkehrsstrafrecht
Unfallflucht
Gefährdung des Straßenverkehrs
Nötigung
Eingriff in den Straßenverkehr
Körperverletzung, fahrlässige Tötung
Trunkenheit im Straßenverkehr
Verkehrsverwaltungsrecht
Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Mietrecht
Entweder
Sie
wohnen
in
einer
Mietwohnung
oder
Sie
haben
Wohnungseigentum
erworben,
um
dort
selbst
zu
wohnen
bzw.
dieses
zu
vermieten.
Schön,
wenn
Sie sich mit Ihren Nachbarn, Ihren Mietern oder Vermietern verstehen.
Kommt es zu Auseinandersetzungen, ist sehr schnell rechtlicher Rat gefragt.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
3. Wohnungseigentumsrecht,
4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht,
einschließlich Steuerrecht,
6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und
Vollstreckungsrechts.
Forderungseinzug
Verträge werden geschlossen und zumeist auch beiderseitig erfüllt. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, ist guter Rat nicht gleich teuer, dafür aber alsbald
notwendig. Alsbald schon deshalb, weil Zahlungsschwierigkeiten darauf hindeuten, dass nicht allein Ihr Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt zu werden
droht, sondern auch der vieler anderer Gläubiger. Diese werden oft vorrangig bedient, sei es der Vermieter, seien es Versorgungsunternehmen, seien es
Mobilfunkanbieter.
Ich habe nicht zuletzt als Inkassoverantwortlicher eines großen deutschen Versandunternehmens umfangreiche Erfahrungen über die Inkassobearbeitung,
Qualitätsbestimmung von Schuldnern wie auch Beitreibungsmöglichkeiten trotz erfolglos erscheinender Umstände erfahren dürfen. Diese Erfahrungen lasse ich
natürlich in die Beitreibung Ihrer Forderung einfließen, um so den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Dazu gleich ein erster Tipp: Sollten sich
Zahlungsschwierigkeiten ergeben, sollten Sie so schnell wie möglich tätig werden. Ein längeres Zuwarten kann dazu führen, dass Sie sich in der Reihe der
Schuldner weit hinten „anstellen“ müssen, um die vereinbarte Zahlung zu erhalten. Zudem droht bei völliger Überschuldung der Ausfall Ihrer Forderung im
Rahmen eines vom Schuldner angestrengten Privatinsolvenzverfahrens. Jährlich gehen etwa 120.000 Schuldner diesen Schritt.
Schwerpunkte
Alexander Seitz
geb. 1968
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen – Nürnberg ab 1990
Referendariat am OLG Bamberg ab 1995
Zulassung als Rechtsanwalt 1998
Tätigkeit zunächst als angestellter, dann als selbstständiger Rechtsanwalt
Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Quelle GmbH ab 2006
Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Valovis Bank ab 2009
Selbständiger Rechtsanwalt ab 2011
__________________________________
privat:
verheiratet, vier Töchter
Vita