Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei von Alexander Seitz, ihrem kompetenten Ansprechpartner in Fragen des Arbeitsrechts, Straßenverkehrsrecht, Mietrechts wie auch des Rechts des Forderungseinzugs (Inkasso).

Eine gute anwaltliche Vertretung basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Ich biete Ihnen daher auf diesen Seiten die Gelegenheit, mehr über meine Person und meine Tätigkeit in der Kanzlei zu erfahren.

Ich biete mich gern als Ansprechpartner für die Lösung Ihres rechtlichen Problems an. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen und einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

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Schwerpunkte

Arbeitsrecht

In einem Arbeitsverhältnis kommt es zuweilen zu Auseinandersetzungen, die rechtlicher Beratung bzw. rechtlichen Beistandes bedürfen. Dabei geht es oftmals um Informationen bzw. persönlichen Beistand, nicht immer gleich um eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es sollen zwischen den Arbeitsvertragsparteien klare, weil fundiert sachliche Verhältnisse geschaffen werden. Ich unterstütze von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Abschluss des Arbeitsvertrages und das Lebendigwerden dieses Vertrages bis zur Trennung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch Geschäftsführer bzw. deren Vertragspartner erhalten von mir bestmögliche Beratung und Unterstützung.

Im Einzelnen dürfen Sie von mir umfassende Kenntnisse erwarten in den Bereichen:

  • Kündigungsschutz

  • Konventionalstrafen

  • Überstunden

  • Kündigungsfristen

  • Schadensersatz

  • Lohn und Gehalt

  • Arbeitszeugnis

  • Verschwiegenheitspflichten

  • Mobbing

  • Abfindungen

  • Abmahnungen

Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Konflikten, sei es zwischen den Verkehrsteilnehmern selbst, sei es zwischen Bürgern und Behörden. Ohne juristisch fundierte Klärung ist oftmals kein Ergebnis erzielbar.

Beispielsweise kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen, oder wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern. Fordern Sie Ihr gutes Recht ein und verweigern Sie die Antwort auf Anfragen zum Sachverhalt. Sie müssen sich dazu niemals äußern, nicht vor der Polizei, nicht vor der Staatsanwaltschaft und auch nicht vor einem Gericht.

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden den Geschädigten häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter zur Schadensbegutachtung aufgedrängt. Der Schaden soll so kleiner geschätzt werden, der Versicherer spart und der Geschädigte hat das Nachsehen.
Das forsche Auftreten der Versicherer soll aber auch zum Ergebnis haben, dass der Geschädigte keinen Fachmann der Schadensabwicklung – keinen Rechtsanwalt – beauftragt. Dies soll Auswirkungen auf zu erstattende Schadenersatzpositionen haben. Einige davon, wie die Wertminderung oder auch die Unkostenpauschale sollen vom Geschädigten gar nicht erst gefordert werden. Dabei gilt doch stets: Was ich als Geschädigter nicht geltend mache, wird ich auch nicht erstattet.

Übrigens: Die Anwaltskosten hat der gegnerische Haftpflichtversicherer im Rahmen seiner Erstattungspflicht, ggf. in Höhe der Erstattungsquote zu bezahlen.

Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

Schadensersatzforderung

Forderungen aus Versicherungsverträgen

Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsverstöße

  • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
  • Abstandsdelikte
  • Alkoholfahrt

  • Rotlichtverstöße

  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln

  • Fahrzeugmängel

Verkehrsstrafrecht

  • Unfallflucht

  • Eingriff in den Straßenverkehr

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Körperverletzung, fahrlässige Tötung

  • Nötigung

  • Trunkenheit im Straßenverkehr

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Mietrecht

Entweder Sie wohnen in einer Mietwohnung oder Sie haben Wohnungseigentum erworben, um dort selbst zu wohnen bzw. dieses zu vermieten. Schön, wenn Sie sich mit Ihren Nachbarn, Ihren Mietern oder Vermietern verstehen.
Kommt es zu Auseinandersetzungen, ist sehr schnell rechtlicher Rat gefragt.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. Wohnungseigentumsrecht,
  4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

Forderungseinzug

Verträge werden geschlossen und zumeist auch beiderseitig erfüllt. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, ist guter Rat nicht gleich teuer, dafür aber alsbald notwendig. Alsbald schon deshalb, weil Zahlungsschwierigkeiten darauf hindeuten, dass nicht allein Ihr Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt zu werden droht, sondern auch der vieler anderer Gläubiger. Diese werden oft vorrangig bedient, sei es der Vermieter, seien es Versorgungsunternehmen, seien es Mobilfunkanbieter.

Ich habe nicht zuletzt als Inkassoverantwortlicher eines großen deutschen Versandunternehmens umfangreiche Erfahrungen über die Inkassobearbeitung, Qualitätsbestimmung von Schuldnern wie auch Beitreibungsmöglichkeiten trotz erfolglos erscheinender Umstände erfahren dürfen. Diese Erfahrungen lasse ich natürlich in die Beitreibung Ihrer Forderung einfließen, um so den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Dazu gleich ein erster Tipp: Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten ergeben, sollten Sie so schnell wie möglich tätig werden. Ein längeres Zuwarten kann dazu führen, dass Sie sich in der Reihe der Schuldner weit hinten „anstellen“ müssen, um die vereinbarte Zahlung zu erhalten. Zudem droht bei völliger Überschuldung der Ausfall Ihrer Forderung im Rahmen eines vom Schuldner angestrengten Privatinsolvenzverfahrens. Jährlich gehen etwa 120.000 Schuldner diesen Schritt.

Vita

Alexander Seitz
geb. 1968

Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen – Nürnberg ab 1990

Referendariat am OLG Bamberg ab 1995

Zulassung als Rechtsanwalt 1998

Tätigkeit zunächst als angestellter, dann als selbstständiger Rechtsanwalt

Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Quelle GmbH ab 2006

Verantwortlicher für das Forderungsinkasso der Valovis Bank ab 2009

Selbständiger Rechtsanwalt ab 2011

privat:
verheiratet, vier Töchter

Formulare

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Kontakt & Anfahrt

Alexander Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wegackerstr.12
96135 Waizendorf

Tel.: 0951 / 2978534
Fax: 0951 /2978532
Mobil: 0163 / 4025393

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